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Verpackungseinheit
Die Verpackungseinheit gibt die Anzahl der Artikel an, die sich in einer Verpackung befinden. Im Katalogteil kann man zwischen verschiedenen Verpackungseinheiten wählen, wenn ein Auswahlmenü erscheint.Aufbau unserer Artikelnummer
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Die Glättung muß mit einem neutralen Abglättemittel wie dem Dichtstoffglättemittel, Art.-Nr. 0893 3, erfolgen.
Die Fugenausbildung sollte sich an der DIN 18540 und DIN 18545 orientieren. Der Dichtstoff darf nur eine 2-Flanken-Haftung aufweisen. Jede weitere Haftung auf einem Untergrund kann bei Bewegung Spannungsrisse zur Folge haben, die eine 100%-ige Dichtheit nicht mehr gewährleistet. Um eine 3-Flanken-Haftung zu verhindern, sollte die Fuge mit Hinterfüllmaterial aufgefüllt werden. Die Mindestverfülltiefe 15 mm ist von jeder Schottseite aus sicherzustellen. Die Wandstärke muss größer als 100 mm sein.
Bei allgemeinen B1-Anforderungen P-MPA-E-00-583
Zur Verarbeitung im System [G] + [J] +[L]
Zur Abdichtung von Dehnungsfugen und Anschlussfugen mit Dehnbeanspruchung mit einer Feuerwiderstandsdauer F90 nach DIN 4102, Teil 2
Zwischen Blech und/ oder massiven mineralischen Baustoffen
Zur Versiegelung von Brandschutzverglasungen